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Gewerbeauskunft ::: auf grauem Papier mit offizieller Anfrage

6. September 2011 ute

  • Gewerbeauskunft-Zentrale Betrugsversuch

Fast hätte es geklappt, ich hatte den Zettel mit den Fragen schon unter “muss ich erledigen” einsortiert. Es sah aus, als wolle das Amt aktualisierte Daten zum Gewerbe. Doch vorm Ausfüllen schaute ich noch mal genauer…

Betrugsversuch: mal eben 1000.- Euro

Keineswegs ist dieser Fragebogen von einem Amt, auch wenn er so aussieht. Mit der Unterschrift würde nicht bestätigt, dass die aktualisierten Angaben korrekt sind, sondern es wäre ein Vertrag um einen Eintrag auf einem Portal zu kaufen. :(

Ja, es gibt ein bisschen Kleingedrucktes – vor allem auf der Rückseite – wo das dann auch steht, das sieht man jedoch nur, wenn man genauer nachliest. Der erste Eindruck ist ein ganz anderer und wer nur flüchtig mal eben den Fragebogen ausfüllt wäre mal eben monatlich netto 39,85 Euro los, bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren wären das 956,40 Euro plus Umsatzsteuer.

Immer genau lesen vorm unterschreiben

Ich denke mir wäre es auf jeden Fall aufgefallen, weil ich immer nochmal genau lese, bevor ich etwas unterschreibe. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es jemand unterschreibt. Mal eben unkonzentriert, nur ein Blatt in einem Stapel anderer zu erledigender Dinge, kurz nebenbei abgelenkt…

Ich wollte nicht glauben, dass das so erlaubt ist und recherchierte mal eben:

Bisher sieht es so aus, als dürfe die dubiose Firma das nicht, insofern passt mein Rechtsempfinden. Klar wird aber auch, wer jemals bezahlt hat wird sein Geld zumindest nicht schnell wieder sehen. Deshalb:

Auf keinen Fall zahlen bei Rechnung oder Mahnung sondern sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen!

Leider hat es sich wohl noch nicht so weit verbreitet, dass es nicht zu neuen Fällen kommt, deshalb auch von mir der Artikel zu diesem Thema.

Aktueller Stand 18. Januar 2012

Anwalt Jens Ferner schreibt:: “Die ‘Deutsche Direkt Inkasso’ mit Sitz in Köln schreibt inzwischen den ein oder anderen “Kunden” der an und bittet um die Begleichung des angeblich ausstehenden Betrages.” Er führt in seinem Beitrag aus, welche Gerichte wie entschieden haben. Sinnvoll ist weiterhin selbst einen Anwalt zu konsultieren, um für den eigenen Fall die beste Lösung zu finden.

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Der Beitrag wurde am Dienstag, den 6. September 2011 um 09:40 Uhr veröffentlicht und wurde unter tipps abgelegt.

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3 Reaktionen zu “Gewerbeauskunft ::: auf grauem Papier mit offizieller Anfrage”

  1. Stefan Noack sagt:

    Hast du schon eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gestellt?

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  2. ute sagt:

    Nein, ich werde auch keine Strafanzeige stellen, da es bereits einige laufende Prozesse gibt. Einige haben ja unterschrieben, manche sogar bezahlt und prozessieren jetzt. Siehe auch die Links im Beitrag. Dem jetzt eine weitere Anzeige hinzuzufügen lohnt den Aufwand nicht.

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  3. ute sagt:

    Heute gab es einen Beitrag zu den aktuellen Urteilen bezüglich der “Gewerbeauskunft-Zentrale”, ich habe den Artikel ergänzt.

    Zitieren

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